SEBIS - Senioren- und Behinderten-Informationsservice

Es gibt drei Pflegestufen. Pflegebedürftige sind darauf angewiesen, eine angemessene Einstufung zu erreichen, denn nur dann erhalten sie die finanzielle Unterstützung, zum Beispiel das monatliche Pflegegeld, die ihnen zusteht. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig von der Höhe der erteilten Pflegestufe. Das Pflegegeld schwankt beispielsweise von 2.820 Euro/Jahr bei Pflegestufe 1 bis 8.400 Euro/Jahr bei Pflegestufe 3. Achten Sie deshalb immer darauf, dass Sie von der Pflegekasse korrekt eingestuft sind!


Ihr Antrag auf eine Pflegestufe wurde abgelehnt?  Sie sind mit der bewilligten Pflegestufe nicht einverstanden?  Möchten Sie erfahren, ob Sie richtig eingestuft sind?

Dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf - denn unsere Pflegestufenberatung hilft Ihnen dabei, die korrekte Pflegestufe zu erhalten!

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