Warum gibt es Pflegegeld?
Es passiert durch Krankheiten oder Unfälle - plötzlich sind Menschen auf fremde Hilfe angewiesen. Und dabei spielt das Lebensalter keine Rolle, das Schicksal pflegebedürftig zu sein kann jeden ereilen.
Wenn der Pflegefall eintritt, sind betroffene Menschen auf Unterstützung angewiesen. Sie erhalten ggf. Leistungen aus der Pflegeversicherung, so z.B. das Pflegegeld. Doch wie viel Pflegegeld jede einzelne Person bekommt, hängt davon ab in welche der 3 Pflegestufen sie eingeordnet wird.
Das heißt ganz konkret: Um optimale Pflege zu erhalten, ist es absolut wichtig, dass die Einstufung korrekt erfolgt. Denn nur dann bekommen Pflegebedürftige die finanzielle Unterstützung, die sie benötigen.
Wie erhalten Sie Pflegegeld?
Sollte der Fall eingetreten sein und Sie sind pflegebedürftig geworden, dann müssen Sie zunächst Leistungen (monatliches Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombileistungen) bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Ein Anruf bei Ihrer zuständigen Pflegekasse genügt.
Anschließend schickt Ihnen Ihre Pflegekasse alle notwendigen Antragsunterlagen zu. Diese müssen Sie ausfüllen und zurücksenden.
Einige Zeit später meldet sich ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bei Ihnen, um einen Begutachtungstermin zu vereinbaren.
Dieser Gutachter erstellt ein Gutachten zur Ermittlung Ihres täglichen Hilfebedarfes. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse, den sogenannten Bescheid.
Für Sie bedeutet dies: Der Hausbesuch des Gutachters des MDK stellt für Sie und Ihre Angehörigen die Weichen für die Zukunft. Denn dann geht es um die regelmäßigen Leistungen die Sie meist über Jahre, wenn nicht sogar über Jahrzehnte beziehen werden.





